Bad Zwischenahn

Bad Zwischenahn – Erholung am Zwischenahner Meer

21.07 bis 25.07.2026

Mein Wohlfühlurlaub

  • Erholung am Zwischenahner Meer
  • Wunderschöne Parklandschaften im Ammerland
  • Gemütliche Cafés & kleine Einkaufsgeschäfte
  • Möglichkeit zur Schifffahrt auf dem Zwischenahner Meer
  • Park der Gärten & Ausflugsmöglichkeiten
  • Komfortables, familiengeführtes Hotel
  • Persönliche Reisebegleitung während des Aufenthaltes

Reisebeschreibung:

Willkommen in Bad Zwischenahn – einem blühenden Paradies am drittgrößten Binnensee Niedersachsens, unweit der ostfriesischen Küste.

Inmitten der Ammerländer Parklandschaft führen zahlreiche Spazier- und Radwege entlang des Zwischenahner Meeres, vorbei an gepflegten Gärten, Baumschulen und idyllischen Moorlandschaften.

Auch die gemütliche Einkaufsstraße mit kleinen, inhabergeführten Geschäften sowie zahlreiche Cafés und Restaurants laden zum entspannten Verweilen ein.

Während des gesamten Aufenthaltes steht Ihnen Ihre Reisebegleitung vor Ort zur Verfügung und organisiert gerne gemeinsame Ausflüge und Unternehmungen.


LEISTUNGSBESCHREIBUNG:

✅ Fahrt im komfortablen Reisebus
✅ Kostenloser Kaffee & Wasser während der Fahrt
✅ 4 Übernachtungen inkl. Halbpension im ***S Hotel Kämper
✅ Persönliche Reisebegleitung durch das Team von WohlfühlreisenPlus
✅ Die Reise ist auch für Personen mit körperlichen Einschränkungen geeignet


HOTELBESCHREIBUNG:

Sie wohnen im ***S Hotel-Restaurant Kämper.

Das familiengeführte Hotel liegt zentral in Bahnhofsnähe und bietet den idealen Ausgangspunkt, um Bad Zwischenahn und das schöne Ammerland zu entdecken.


Zur Ausstattung des Hotels gehören:
  • Restaurant & gemütliches Bistro
  • Terrasse
  • Kegelbahn
  • Kostenloses WLAN
  • Aufzug
  • Komfortable Gästezimmer

Preis

Preis pro Person im Doppelzimmer:
948,00 €

Einzelzimmerzuschlag:
149,00 €


❌ Nicht inklusive:
City Tax / Kurabgabe

Mindestteilnehmerzahl:
20 Personen

Wichtig:
Organisatorische Programmänderungen, die den Gesamtzuschnitt der Reiseleistungen nicht negativ verändern, sind vorbehalten.



Wichtiger Hinweis:
Organisatorische Programmänderungen, die den Gesamtzuschnitt der Reiseleistungen nicht negativ verändern, sind vorbehalten.

Die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung von der Gemeinde erhobene Kurabgabe bzw. Beherbergungssteuer wird gesondert berechnet.


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