Allgemeine Geschäftsbedingungen.
WohlfühlreisenPlus (im Folgenden „Reiseveranstalter“ genannt) Stand: 01.01.2025
1. Abschluss des Reisevertrages.
Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich (z. B. per Anmeldeformular. oder per E-Mail), mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme. durch WohlfühlreisenPlus zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss erhält der Kunde. die Reisebestätigung.
2. Zahlung des Reisepreises. a) Mit Vertragsabschluss und Aushändigung eines Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises, jedoch nicht mehr als 250,00 € zuzüglich separat gebuchter Tickets, fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. b) Die Restzahlung ist 21 Tage vor Reiseantritt fällig.
c) Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach Zahlungseingang beim Reiseveranstalter zugesandt oder ausgehändigt.
3. Leistungen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt sowie aus den hierauf bezogenen Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch
ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen am Prospekt vorzunehmen, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.
4. Leistungs- und Preisänderungen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Änderungen unverzüglich zu informieren. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten.
5. Sonderleistungen Eintrittskarten und Ermäßigungen
Die auf dem Anmeldeformular vermerkten Buchungen für Sonderleistungen sind verbindlich. Die Kosten hierfür werden dem Reisepreis hinzugerechnet.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn – Stornokosten. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der angegebenen. Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Schriftliche. Erklärung wird empfohlen. Tritt der Kunde zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der. Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann er eine angemessene Entschädigung verlangen, abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts:
ab 90 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Gesamtpreises
ab 30 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Gesamtpreises
ab 15 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Gesamtpreises
10 bis 2 Tage vor Reisebeginn: 90 % des Gesamtpreises
1 Tag vor Reisebeginn und am Anreisetag: 100 % des Gesamtpreises
Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Ebenso kann der Veranstalter einen höheren konkreten Schaden
geltend machen, wenn er ihn nachweist. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur
Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen. Das Recht des Kunden, gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer
zu stellen, bleibt unberührt.
7. Mindestteilnehmerzahl. Die Mindestteilnehmerzahl ist bei jeder Reise angegeben. Bei Kleingruppenreisen beträgt sie 10 Personen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, Mehrtagesreisen wegen zu geringer Beteiligung bis eine Woche vor Reiseantritt abzusagen. Tagesfahrten können bis eine Woche vorher abgesagt werden.
8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter. Der Reiseveranstalter kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Rücktrittstermin sind in der Ausschreibung oder Buchungsbestätigung genannt.
b) Die Absage erfolgt unverzüglich, spätestens eine Woche vor Reisebeginn.
c) Der Kunde kann eine mindestens gleichwertige Ersatzreise verlangen, sofern verfügbar und ohne Mehrkosten.
d) Wird keine Ersatzreise angeboten oder gewünscht, erhält der Kunde den Reisepreis unverzüglich zurück.
9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände. Wird die Reise durch bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der.
Kunde als auch der Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter kann eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen verlangen und ist verpflichtet, notwendige Maßnahmen zur Rückbeförderung zu treffen, sofern vertraglich vereinbart.
10. Ausschlussfrist und Verjährung. a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen gemäß §§ 651e–651f BGB sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung. der Reise geltend zu machen. b) Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr, beginnt jedoch nicht vor Anzeige des Mangels. Bei grobem Verschulden: zwei Jahre.
c) Schweben Verhandlungen, ist die Verjährung gehemmt. Sie tritt frühestens drei Monate nach Ende der Hemmung ein. d) Bei arglistigem Verschweigen gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand. a) Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. b) Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. c) Für Klagen des Reiseveranstalters ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich.
12. Reiserücktrittskosten-Versicherung. Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nicht im Reisepreis enthalten. Der Abschluss wird dringend empfohlen.
Veranstalter:
WohlfühlreisenPlus, Armand Dumo — Virchowstr. 2 C — 58239 Schwerte