Rotterdam • Utrecht • Gent

📅 4 Tage | 10.09. – 13.09.2026

Mein Wohlfühlurlaub

✨ Ihre Highlights:

✔ Große Stadtführung Rotterdam
✔ Hafenrundfahrt Rotterdam
✔ Grachtenstadt Utrecht entdecken
✔ Stadtführung Gent
✔ Komfortables Hotel in Rotterdam
✔ 3 Übernachtungen inkl. Halbpension
✔ Reisebegleitung durch WohlfühlreisenPlus


Reisebeschreibung:

Moderne Architektur, historische Altstädte und beeindruckende Wasserwelten – entdecken Sie Rotterdam, Utrecht und Gent bequem mit WohlfühlreisenPlus.

Rotterdam zählt zu den spannendsten Städten der Niederlande und begeistert mit moderner Architektur, internationalem Flair und Europas größtem Hafen. Während einer Stadtführung erleben Sie unter anderem die berühmte Erasmusbrücke, die Kubushäuser und die beeindruckende Markthalle.

Ein besonderes Highlight ist die große Hafenrundfahrt durch den größten Seehafen Europas.

Auch Utrecht begeistert mit seinen romantischen Grachten, gemütlichen Cafés und historischem Charme. Bei einer Grachtenfahrt und Stadtführung lernen Sie die viertgrößte Stadt der Niederlande näher kennen.

Gent verbindet mittelalterliche Schönheit mit jungem, lebendigem Stadtleben. Historische Fassaden, kleine Gassen und die besondere Atmosphäre machen diese Stadt zu einem echten Erlebnis.


LEISTUNGSBESCHREIBUNG:

✅ Fahrt im komfortablen Reisebus
✅ 3 Übernachtungen inkl. Halbpension
✅ Stadtführung Utrecht
✅ Stadtführung Rotterdam
✅ Hafenrundfahrt Rotterdam
✅ Stadtführung Gent
✅ Reisebegleitung durch das Team von WohlfühlreisenPlus


HOTELBESCHREIBUNG:

Sie wohnen im modernen Fletcher Hotel-Restaurant Wings Rotterdam nahe dem Flughafen.

Das Hotel bietet:

✅ Komfortable Zimmer
✅ WLAN kostenfrei
✅ Restaurant & Lounge-Bar
✅ Terrasse
✅ Mini-Market
✅ Sehr gute Schallisolierung
✅ Aufzug


Preis

Preis pro Person im Doppelzimmer:
829,00 €

Einzelzimmerzuschlag:
225,00 €

👍 Die Reise ist auch für Personen mit körperlichen Einschränkungen geeignet.

❌ Nicht inklusive:
City Tax / Kurabgabe

Mindestteilnehmerzahl:
20 Personen


Wichtiger Hinweis:
Organisatorische Programmänderungen, die den Gesamtzuschnitt der Reiseleistungen nicht negativ verändern, sind vorbehalten.

Die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung von der Gemeinde erhobene Kurabgabe bzw. Beherbergungssteuer wird gesondert berechnet.


Nach oben scrollen